Die Satzung

Hier haben wir für Sie einen Auszug aus der Satzung eingestellt. Die komplette Satzung ist ganz unten verlinkt.

Satzung des Vereins Tierisch gut helfen e.V.

Verein zur Förderung und Durchführung tiergestützter Therapie, Pädagogik und sonstiger tiergestützte Interventionen und Aktivitäten, Behindertensport sowie der tierischen Assistenz

§1 Name, Sitz, Eintragung, Geschäftsjahr

(1) Der Verein führt den Namen „Tierisch gut helfen“ (TGH). Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und führt dann den Zusatz „e.V.“

(2) Der Sitz des Vereins ist Grasbrunn bei München.

(3) Der Verein wurde am 24.07.2021 gegründet.

(4) Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§2 Vereinszweck

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung in der jeweils gültigen Fassung. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

Der Zweck des Vereins ist die Förderung mildtätiger Zwecke. Der Verein fördert tiergestützte Therapie, Pädagogik, Kranken- & Altenpflege und sonstige tiergestützte Interventionen und Aktivitäten, Behindertensport sowie die tierische Assistenz. Er unterstützt hilfsbedürftige Menschen und fördert und den Tierschutz. Der Satzungszweck wird insbesondere aber nicht ausschließlich verwirklicht durch:

  • Förderung von Menschen mit und ohne körperliche, geistige und/oder seelische Beeinträchtigungen sowie chronischen Erkrankungen durch tiergestützte Therapie, tiergestützte Pädagogik, tiergestützte Begleitung, tiergestützte Besuche und weitere therapeutische und pädagogische Aktivitäten
  • Individuell gestaltete Betreuung zur Förderung von Menschen mit und ohne Beeinträchtigung in ihrer Persönlichkeit, motorischen Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie sozialer Kompetenz,
  • Förderung von tiergestützter Therapie, tiergestützter Pädagogik, tiergestützter Pflege, tiergestützter Besuche, sonstige tiergestützte Interventionen und Aktivitäten und Reitsport für Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen
  • Schaffung von Naturerfahrungen mit Tieren und tiergestützten Angeboten. Die Zusammenarbeit mit Kindergärten und Kindertagesstätten, Vor- und Grundschulen, weiterführenden Schulen und Förderschulen wird angestrebt. Dadurch unterstützt der Verein die frühe und nachhaltige Bewusstseinsbildung bei Kindern und Jugendlichen für die Bedeutung von Tieren, Natur und Umwelt.
  • Kindern und Jugendlichen spielerisch im Rahmen von natur- und erlebnispädagogischen Aktivitäten eine Heranführung an Lebewesen im Sinne ethischer Grundsätze ermöglichen
  • Förderung und Unterstützung von Behindertensport und Inklusionssport
  • Veranstaltungen und Begegnungen, bei denen das Selbstbewusstsein und die Selbstverwirklichung von Menschen mit Behinderung oder chronischer Erkrankung gefördert wird
  • Tierbesuchsdienste in Einrichtungen der Kinder-, Jugend-, Behinderten- und Altenhilfe durch speziell ausgebildete Teams
  • Förderung von sozial benachteiligten Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen
  • Zusammenarbeit mit anderen sozialen, gemeinnützigen bzw. wohltätigen Einrichtungen sowie mit öffentlichen Trägern, um dem (gemeinsamen) Vereinszweck nachzugehen
  • Schulung, Ausbildung und Weiterbildung von Therapeuten, Pädagogen, Helfern und Interessierten
  • Ausbildung, Weiterbildung und Gymnastizierung von Therapietieren, Besuchstieren und Begleittieren jeglicher Art und Rasse
  • Der Verein setzt sich für eine artgerechte Tierhaltung und positiven Einsatz des Tieres im Rahmen der o. g. Ziele ein. Er achtet darauf, dass das Tier nicht als „Objekt“ missbraucht wird
  • Kauf von Therapietieren, Besuchstieren und Begleittieren jeglicher Art und Rasse
  • Unterhalt, Betreuung und medizinische Versorgung von Therapietieren, Besuchstieren und Begleittieren jeglicher Art und Rasse auch wenn sie nicht im Eigentum oder Besitz des Vereins sind. Auf eine artgerechte Haltung ist zwingend zu achten
  • Unterhalt, Betreuung und medizinische Versorgung von Therapietieren, Besuchstieren und Begleittieren die aus alters- oder gesundheitlichen Gründen nicht mehr im „aktiven Dienst“ sind (Gnadenbrot) auch wenn sie nicht im Eigentum oder Besitz des Vereins sind. Auf eine artgerechte Haltung ist zwingend zu achten
  • Anschaffung für die Erfüllung des Vereinszwecks hilfreichen Gerätschaften, Ausrüstungsgegenstände und Material
  • Ausbildung von Assistenzhunden und/ Anleitung bei der trainerunterstützten Selbstausbildung von Assistenzhunden für Menschen mit Behinderung oder chronischer Erkrankung. Schulung und Beratung der Betroffenen über die Ausbildung und den Umgang mit Assistenzhunden. Unterhalts- und Trainingskosten von Assistenzhunden
  • die Sensibilisierung der Gesellschaft für die Bedürfnisse von Tieren
  • Verbreitung von Informationen, Durchführung von Vorträgen, Veranstaltungen und Lehrgängen zur gezielten Aufklärung der Gesellschaft über Ziele, Methoden und Wirkungen der tiergestützten Therapie, Pädagogik, Begleitung und Assistenz
  • Zusammenarbeit mit regionalen und überregionalen Medien, um die Notwendigkeit der tiergestützten Therapie, Pädagogik, Begleitung und Assistenz deutlich zu machen

 

Hier gehts zur kompletten Satzung …

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